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Die Rote Schleife

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB )

 

Mit folgenden Vereinbarungen verpflichtet sich der Auftraggeber (AG) und der beauftragte Mitarbeiter/Erfüllungsgehilfen/Dienstleister (MA), die Voraussetzungen zur Durchführung einer erfolgreichen Dienstleistung / Auftrag.

Die folgenden AGBs gelten für alle durchzuführenden Aufträge. Den AGBs des Auftraggebers oder sonstigen Beteiligten wird widersprochen. Es gelten ausschließlich nachfolgende AGBs.

1. Der Auftraggeber (AG) verpflichtet sich, die vertragliche festgelegten Leistungen einzuhalten. Grundsätzlich muss er davon ausgehen, dass Nachfolgeaufträge stattfinden. Im Falle einer Verzögerung muss der (AG) damit rechnen, dass die Leistung nicht realisieren kann, um nachfolgende Aufträge vertragsgemäß zu erfüllen!
2. Der AG garantiert für den ordnungsgemäßen Ablauf, trifft alle erforderlichen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und haftet für alle entstandenen Schäden, einschließlich Parkplatz mit Fahrzeug, wenn diese durch unangemessene Sorgfaltspflicht des AG entstanden sind. Für eine zumutbare, wetterunabhängige und beleuchtete Unterkunft muss der AG vor Eintreffen der MA garantieren!
3. Im Falle von Krankheit des MA oder höherer Gewalt sind beide Seiten von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit, aber sind verpflichtet, umgehend den anderen Vertragspartner zu informieren und tragen die ihnen entstanden Kosten selbst. Entsprechende Nachweise sind umgehend vorzulegen. (Autopannen und Staus werden ebenfalls als höhere Gewalt anerkannt.) Bei Freilichtveranstaltungen wird der AG verpflichtet, für eine Bühnenüberdachung oder eine den Auftrittsbedingungen entsprechende, wetterunabhängige Ausweichmöglichkeit rechtzeitig zu sorgen!
4. Im Falle einer Buchung über Dritte wird der AG schriftlich über die allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert!
5. GEMA-Gebühren und andere Bewilligungen und Genehmigungen aller Art sind Sache des AG!
6. Fotografien und Videoaufzeichnungen müssen von uns genehmigt werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen oder auch für andere private und gewerbliche Zwecke freizugeben, es dafür anzubieten oder in Aussicht zu stellen, ist verboten. Zuwiderhandlungen werden sofort strafrechtlich verfolgt. Es wird eine Abmahnung in Höhe von 5000,-€ bis zu 500.000,-€ erhoben!
7. Der AG garantiert für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Daten wie z.B. Name, Adresse, PLZ, Ort, Zeit, Funktelefon - Nr., StNr. u.s.w.!
8. Ein unterschriebener Vertrag kann nach Unterschrift nur noch mit folgender Bedingung beendet werden:

Stornogebühren: bis 3 Tage vor Termin = 30%,
innerhalb der letzten 3 Tage vom Termin = 50%
der Gesamtsumme!

Gutschriften verfallen bei einer Stornierung!

9. Der MA verpflichtet sich das Gagengeheimnis selbstverständlich zu wahren! Bei Zuwiderhandlung erfolg eine Strafzahlung von mind. 1000,-€ oder mehr!
10. Dem AG ist die Art der Darbietung bekannt. Über die künstlerische Gestaltung der Darbietung unterliegt der Künstler keinen Weisungen!
11. Jede Änderung im Vertrag zum Teil oder auch ganz Bedarf der Schriftform und muss von beiden Vertragspartnern neu gegengezeichnet werden, erst dann ist der Vertrag wieder wirksam!
12. Grundlage jedes Auftrags ist der jeweilige vereinbarte Betrag!
13. Der MA ist in vollem Umfang für sich bzw. für seinen Erfüllungsgehilfen verantwortlich!
14. Der MA haftet für entstandene Schäden, die durch ihn entstanden sind (z.B.: nicht rechtzeitig Abgesagt, keine Mitteilung an uns und den AG - das MA den Auftrag nicht rechtzeitig oder gar nicht erfüllt, u.s.w.), mit einer Mindestsumme von 2500,-€ oder mehr je Tag. Eine Absage/Stornierung durch MA hat mind. 6 Werktage im voraus zu erfolgen (Ausnahme sind schwere Krankheit (ärztlicher Nachweiß erforderlich), Fahruntüchtigkeit  (ärztlicher Nachweiß erforderlich) oder Tot! Eine Mitteilung durch MA muß unverzüglich stattfinden an uns bzw. an den AG (z.B.: Spediteur, Agenturen, u.s.w.)!
15. Der AG ist eigenverantwortlich, das sein gestelltes Fahrzeug alle verkehrsrechtlichen Vorschriften (vom In- und Ausland) entspricht! Er haftet für sämtliche Schäden!
16. Grundsätzlich Haftet der Halter des Fahrzeuges für sämtliche Fahrzeugschäden!
17. Der AG haftet auch für alle Mitfahrenden Passagiere!
18. Rechnungserstellung erfolgt nach individueller Vereinbarung!
19. Zahlungsziel (von uns gestellten Rechnungen) gemäß der Angabe in der Rechnung!
20. An uns gestellte Rechnungen werden mit einem Zahlungsziel von bis zu 120 Tagen beglichen. Dabei ist es nicht relevant, welches Zahlungsziel in den Rechnungen angegeben ist.
21. Verzugszinsen oder andere Kosten werden frühsten nach min. 30 Tage Zahlungsverzug anerkannt!
22. Wir stellen nach Zahlungsverzug nur eine Mahnung. Kosten: Rechnungsbetrag + Zinsen (12% p.a.) + Mahnkosten (7,50 Euro) + Porto + Bearbeitungsgebühren (10 Euro) + MwSt.!
Nach der ersten Mahnung erfolgt der gerichtliche Mahnbescheid, u.s.w.!
23. An uns gestellte Rechnungen werden nur Akzeptiert, wenn ein schriftlicher Auftrag besteht. Dieser Auftrag muss von uns Unterschrieben und Genehmigt werden. An uns gestellte Rechnungen, ohne schriftlichen Auftrag, sind nicht gültig und werden nicht beglichen.
24. Alle selbstständigen MA sind für ihre Abgaben (Steuern, Versicherungen, Sozialkassen, u.s.w.) selbst verantwortlich. Es werden keinerlei Abgaben durch den AG geleistet.
25. Der Gerichtsstand ist Regensburg!
26. Mit der Auftragsannahme/-erteilung werden die AGBs anerkannt und haben ihre Gültigkeit!
27. Ist eine Bestimmung des/der Vertrages/AGBs unwirksam oder unvollständig, so wird der/die Vertrag/AGBs dadurch in seiner Gültigkeit nicht beeinträchtigt!
 

Copyright by Agentur Mike

 

Stand 01.11.2005