Mit folgenden Vereinbarungen verpflichtet
sich der Auftraggeber (AG) und der beauftragte
Mitarbeiter/Erfüllungsgehilfen/Dienstleister (MA), die Voraussetzungen
zur Durchführung einer erfolgreichen Dienstleistung / Auftrag.
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Die folgenden AGBs gelten für alle durchzuführenden Aufträge. Den
AGBs des Auftraggebers oder sonstigen Beteiligten wird
widersprochen. Es gelten ausschließlich nachfolgende AGBs. |
1.
Der
Auftraggeber
(AG)
verpflichtet
sich,
die
vertragliche
festgelegten Leistungen
einzuhalten. Grundsätzlich muss er davon ausgehen, dass Nachfolgeaufträge stattfinden.
Im Falle einer Verzögerung muss der (AG) damit rechnen, dass die
Leistung nicht realisieren kann, um nachfolgende Aufträge
vertragsgemäß zu erfüllen! |
2.
Der
AG
garantiert
für
den
ordnungsgemäßen
Ablauf,
trifft
alle
erforderlichen
notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen
und
haftet
für
alle
entstandenen
Schäden,
einschließlich
Parkplatz
mit
Fahrzeug,
wenn
diese
durch
unangemessene
Sorgfaltspflicht
des
AG
entstanden
sind.
Für
eine
zumutbare,
wetterunabhängige
und
beleuchtete
Unterkunft
muss
der
AG
vor
Eintreffen
der
MA
garantieren! |
3.
Im
Falle
von
Krankheit
des
MA
oder
höherer
Gewalt
sind
beide
Seiten
von
ihren
vertraglichen
Verpflichtungen
befreit,
aber
sind
verpflichtet,
umgehend
den
anderen
Vertragspartner
zu
informieren
und
tragen
die
ihnen
entstanden
Kosten
selbst.
Entsprechende Nachweise sind umgehend vorzulegen. (Autopannen
und Staus werden ebenfalls als höhere Gewalt anerkannt.) Bei
Freilichtveranstaltungen wird der AG verpflichtet, für eine
Bühnenüberdachung oder eine den Auftrittsbedingungen entsprechende,
wetterunabhängige Ausweichmöglichkeit rechtzeitig zu sorgen! |
4.
Im Falle einer Buchung über Dritte wird der AG schriftlich über die
allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert! |
5.
GEMA-Gebühren und andere Bewilligungen und Genehmigungen aller Art
sind Sache des AG! |
6.
Fotografien und
Videoaufzeichnungen müssen von uns genehmigt werden.
Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere
Institutionen oder auch für andere private und gewerbliche
Zwecke freizugeben, es dafür anzubieten oder in Aussicht zu
stellen, ist verboten. Zuwiderhandlungen werden sofort
strafrechtlich verfolgt. Es wird eine Abmahnung in Höhe von
5000,-€ bis zu 500.000,-€ erhoben! |
7.
Der
AG
garantiert
für
die
Richtigkeit
und
Vollständigkeit
aller
Daten
wie
z.B.
Name, Adresse,
PLZ,
Ort,
Zeit, Funktelefon - Nr., StNr. u.s.w.! |
8.
Ein
unterschriebener
Vertrag
kann nach Unterschrift nur noch mit folgender Bedingung beendet werden:
Stornogebühren: bis 3 Tage vor Termin = 30%,
innerhalb der letzten 3 Tage vom Termin = 50%
der Gesamtsumme!
Gutschriften verfallen bei einer Stornierung! |
9.
Der
MA verpflichtet sich das Gagengeheimnis selbstverständlich zu
wahren! Bei Zuwiderhandlung erfolg eine Strafzahlung von mind.
1000,-€ oder mehr! |
10.
Dem AG ist die Art der Darbietung bekannt. Über die künstlerische
Gestaltung der Darbietung unterliegt der Künstler keinen Weisungen! |
11.
Jede
Änderung
im
Vertrag
zum
Teil
oder
auch
ganz
Bedarf
der
Schriftform
und
muss
von
beiden
Vertragspartnern
neu
gegengezeichnet
werden,
erst
dann
ist
der
Vertrag
wieder wirksam! |
12.
Grundlage jedes Auftrags
ist der jeweilige vereinbarte Betrag! |
13.
Der MA ist in vollem Umfang für sich bzw. für seinen
Erfüllungsgehilfen verantwortlich! |
14.
Der MA haftet für entstandene Schäden, die durch ihn entstanden sind
(z.B.: nicht rechtzeitig Abgesagt, keine Mitteilung an uns und den
AG - das MA den Auftrag nicht rechtzeitig oder gar nicht
erfüllt, u.s.w.), mit einer Mindestsumme von 2500,-€ oder mehr je
Tag. Eine Absage/Stornierung durch MA hat mind. 6 Werktage im voraus
zu erfolgen (Ausnahme sind schwere Krankheit (ärztlicher Nachweiß
erforderlich), Fahruntüchtigkeit (ärztlicher Nachweiß
erforderlich) oder Tot! Eine Mitteilung durch MA muß unverzüglich
stattfinden an uns bzw. an den AG (z.B.: Spediteur, Agenturen,
u.s.w.)! |
15.
Der AG ist
eigenverantwortlich, das sein gestelltes Fahrzeug alle
verkehrsrechtlichen Vorschriften (vom In- und Ausland) entspricht!
Er haftet für sämtliche Schäden! |
16.
Grundsätzlich Haftet der Halter des Fahrzeuges für sämtliche
Fahrzeugschäden! |
17.
Der AG haftet auch für alle
Mitfahrenden Passagiere! |
18.
Rechnungserstellung erfolgt
nach individueller Vereinbarung! |
19.
Zahlungsziel (von uns
gestellten Rechnungen) gemäß der
Angabe in der Rechnung! |
20. An uns
gestellte Rechnungen werden mit einem Zahlungsziel von bis zu 120 Tagen
beglichen. Dabei ist es nicht relevant, welches Zahlungsziel in den
Rechnungen angegeben ist. |
21.
Verzugszinsen oder andere Kosten werden frühsten nach min. 30 Tage
Zahlungsverzug anerkannt! |
22. Wir stellen nach Zahlungsverzug nur eine Mahnung.
Kosten: Rechnungsbetrag + Zinsen (12% p.a.) + Mahnkosten (7,50 Euro)
+ Porto + Bearbeitungsgebühren (10 Euro) + MwSt.!
Nach der ersten Mahnung erfolgt der gerichtliche Mahnbescheid,
u.s.w.! |
23. An uns gestellte Rechnungen werden nur Akzeptiert,
wenn ein schriftlicher Auftrag besteht. Dieser Auftrag muss von uns
Unterschrieben und Genehmigt werden. An uns gestellte Rechnungen,
ohne schriftlichen Auftrag, sind nicht gültig und werden nicht
beglichen. |
24. Alle
selbstständigen MA sind für ihre Abgaben (Steuern, Versicherungen,
Sozialkassen, u.s.w.) selbst verantwortlich. Es werden keinerlei
Abgaben durch den AG geleistet. |
25.
Der Gerichtsstand ist
Regensburg! |
26. Mit der
Auftragsannahme/-erteilung werden die AGBs anerkannt und haben ihre
Gültigkeit! |
27. Ist eine Bestimmung des/der Vertrages/AGBs unwirksam oder
unvollständig, so wird der/die Vertrag/AGBs dadurch in seiner Gültigkeit
nicht beeinträchtigt! |
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